Im Rahmen einer sehr ausführlichen Sitzung mit Experten, Landeshauptmann Haslauer, LH-Stv. Heinrich Schellhorn, LR Sepp Schwaiger, KO Wolfgang Mayer und KO Kimbie Humer-Vogl konnte heute eine Einigung zur weiteren Vorgangsweise hinsichtlich offener Fragen rund um das Jagdgesetz und dessen Vollziehung erzielt werden:
Es wird – so wie in anderen Bundesländern auch – wieder auf das bis 2006 auch in Salzburg maßgebliche Verordnungssystem umgestellt. AARHUS-Konformität vorausgesetzt.
Es wird ein Fachgutachten erstellt, das die infrage kommenden Wildregionen im Hinblick auf Zumutbarkeit der Herdenschutzmaßnahmen überprüft, sodass für die einzelnen Entnahmebescheide diese Fragestellung nicht mehr geprüft werden muss, weil hier auf das Fachgutachten verwiesen werden kann; letztlich ist im Bescheid dann nur mehr die Frage der Identität des Problemwolfs zu klären; im Bescheid soll die aufschiebende Wirkung von Einsprüchen aufgeschlossen werden, weil dieser sonst nicht effektiv umgesetzt werden kann, sofern dies rechtlich zulässig ist. Es wird ausdrücklich der Weg eines Fachgutachtens und nicht einer Verordnung gewählt.
Entnahme von 19 adulten Tieren per anno; der günstige Haltungszustand muss gewahrt bleiben. Wissenschaftliche Begleitung, die im Detail noch festzulegen ist; Laufzeit bis Ende 2024.
„Eine enorm wichtige Einigung in Hinblick auf die Biodiversität in Salzburg. Und ein wichtiges Signal an Landwirte, die Jägerschaft und die Fischer in Salzburg, die die wesentlichen Träger für Artenvielfalt und natürliche Lebensräume sind. Ich bin auch froh, dass diese Einigung auf die volle Zustimmung der NEOS stößt,“ resümiert KO Mag. Wolfgang Mayer.
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