„Seit einiger Zeit ist im Campingtourismus ein grundlegender Wandel zu beobachten: War früher der Anspruch an Campingplätze, ein möglichst unmittelbares Naturerlebnis zu bieten, steht heute zunehmend auch der Komfort des Aufenthaltes im Fokus. Damit verbunden ist die Erwartung eines gewissen Ausstattungsniveaus bei Infrastruktur, Stellplätzen und Unterkünften. Vor diesem Hintergrund wird das Campingplatzgesetz novelliert, um diesen touristischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Der von der SPÖ erhobene Vorwurf, mit dem neuen Gesetz würden versteckte Zweitwohnsitze entstehen, geht dabei völlig ins Leere. Ganz im Gegenteil: Mit der aktuellen Novelle wird erstmals klar festgelegt, dass an Stellplätzen künftig kein Eigentum mehr begründet werden kann und somit sichergestellt ist, dass Campingplätze ihrem Zweck entsprechend ausschließlich zur touristischen Beherbergung verwendet werden. Auch in diesem Zusammenhang von ´Großkapitalisten´ und von einem möglichen Ausverkauf der Heimat an die selben zu sprechen, wie von der SPÖ wiederholt gemacht, ist völlig grotesk und realitätsfremd. Vielmehr sind der Großteil der Camper, neben in- und ausländischen Touristen, einheimische Personen, oft aus dem städtischen Bereich, die sich an Campingplätzen ein persönliches ´kleines Freizeitparadies´ geschaffen haben“, so ÖVP-Tourismussprecher LAbg. Hans Scharfetter.
Weitere zentrale Punkte der Novelle sind laut Scharfetter die klare Definition und erstmalige Aufnahme von ´Mobilheimen´ ins Gesetz. Obwohl in der Praxis weit verbreitet, ist diese Campingform derzeit rechtlich überhaupt nicht geregelt. Zudem wird das Thema der Vorzelte neu geregelt und damit Klarheit geschaffen.
„Die neuen Bestimmungen finden einen guten Mittelweg, der das Interesse der Gäste an einem komfortablen Aufenthalt und das öffentliche Interesse an der Bewahrung des Charakters von Campingplätzen und am Schutz der Natur in sich vereint“, meint Scharfetter abschließend.
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