„Mit der heute im Landtagsausschuss beschlossenen Novelle des Salzburger Schischul- und Snowboardschulgesetz werden zur Entlastung und im Sinne der Deregulierung weitere staatliche Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich dem Salzburger Schilehrer- und Snowboardlehrerverband zugewiesen. Bereits jetzt werden vom Verband Aufgaben, wie beispielsweise Kontrolltätigkeiten, im übertragenen Wirkungsbereich zur vollsten Zufriedenheit erledigt. Künftig werden weitere Aufgaben übertragen, ohne dass dabei Instanzenwege oder der Rechtsschutz für künftige Bewerber um Schi- oder Snowboardschulen angetastet oder gar verschlechtert werden“, so ÖVP-Tourismussprecher KO-Stv. Hans Scharfetter.
Künftig soll der Schilehrer- und Snowboardlehrerverband im übertragenen Wirkungsbereich, das heißt im Auftrag und unter Weisung der Landesregierung, sämtliche individuell-hoheitlichen Akte besorgen. Dazu zählen u.a. Bewilligungsverfahren für Schi- und Snowboardschulen, die beabsichtigte Inbetriebnahme von Schischulbüros und Sammelplätzen oder Verfahren betreffend das Erlöschen von Schischul-/Snowboardschulbewilligungen.
„Die vom Verband erlassenen Bescheide sind weiterhin natürlich dem Land vorzulegen, fühlt sich ein Bewerber ungerecht behandelt, stehen ihm wie bisher sämtliche Instanzenzüge und Rechtsmittel zur Verfügung. Die von den Kritikern in den Raum gestellte Einschränkung der Wettbewerbsfreiheit sehe ich nicht“, so Scharfetter weiter.
„Im immer stärker werdenden touristischen Wettbewerb muss Salzburg weiterhin auf Qualität setzen. Das gilt grade auch für die Arbeit in den Schischulen. Aus diesem Grund lehnen wir die Möglichkeit zur Einrichtung von Schischulbetrieben ohne die sachlichen Voraussetzungen (wie z.B. einen Sammelplatz) ab. Auch die Erfahrungen aus anderen Bundesländern mit einem solchen System sind nicht gerade die besten“, so Scharfetter abschließend.
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